Autor: Antje Schöler

  • GAL Pfullingen lädt zum Austausch über ÖPNV und Stadtbus ein

    GAL Pfullingen lädt zum Austausch über ÖPNV und Stadtbus ein

    Beim September-Stammtisch der GAL Pfullingen im alten Bahnhof stand der Austausch über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den Stadtbus im Mittelpunkt. Anke Burgemeister, die Pfullinger Vertreterin im Fahrgastbeirat der Reutlinger Stadtverkehrsgesellschaft (RSV), berichtete über aktuelle Themen und Entwicklungen.

    Der Fahrgastbeirat, der 2021 ins Leben gerufen wurde, trifft sich zwei- bis dreimal jährlich, um Anregungen zur Verbesserung des Busverkehrs des RSV zu diskutieren und Schwachstellen zu identifizieren. Die Protokolle der Sitzungen sind für alle über die Reutlinger Homepage unter der Rubrik „Fahrgastbeirat“ zugänglich. Auch die E-Mail-Adresse des Fahrgastbeirates ist dort zu finden, um Anliegen mitzuteilen.

    Frau Burgemeister hob hervor, dass das RSV-Angebot erfreulicherweise inzwischen auch in Google Maps sichtbar ist. Ein weiterer positiver Punkt ist der „Ticketfreie Samstag“, der zu einem deutlichen Anstieg der Fahrgastzahlen von über 22% geführt hat.

    Ein aktuelles Diskussionsthema im Fahrgastbeirat sind „Rauchfreie Haltestellen“. In Reutlingen wurden schon Plakate, mit der Aufforderung: „Bitte im überdachten Wartebereich nicht rauchen“ aufgehängt. Es wird geprüft, ob das für die Pfullinger Haltestellen auch möglich ist. Das Land Baden-Württemberg erarbeitet derzeit eine Neufassung des Nichtrauchschutzgesetzes, die vorsieht, künftig auch Bus- und Straßenbahnhaltestellen als „Rauchfreie Zonen“ auszuweisen.

    Ein weiteres Thema ist die Busbeschleunigung/Busbevorrechtigung. Hier sollen neue Maßnahmen z.B. an der Lichtsignaltechnik zu mehr Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit führen und somit die Attraktivität des ÖPNV erhöhen.

    In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass die Barrierefreiheit noch verbessert werden muss. Ein Teilnehmer im Rollstuhl berichtete, dass die Rampen zu den Bussen oft durch verklemmte Griffe nur schwer zu bedienen sind. Für Pfullingen besteht insbesondere am Laiblinsplatz noch erheblicher Verbesserungsbedarf in Bezug auf die Barrierefreiheit, da das Ein- und Aussteigen mit Rollstuhl dort nur sehr schwierig bis gar nicht möglich ist. Es wird eine Lösung z.B. durch eine Rampe, gewünscht.

    Anke Burgmeister versprach, die genannten Punkte in die nächste Sitzung des Fahrgastbeirates einzubringen.

  • ENTWURF zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes – Statement der GAL

    2024-04-23: Im Jahre 2017 wurde in Pfullingen die „Lärmaktionsplanung“ eingeführt und im sogenannten Lärmaktionsplan wurden folgende Maßnahmen ergriffen und umgesetzt:

    Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h im Zeitbereich nachts aus Gründen des Lärmschutzes wurden umgesetzt für die Straßenabschnitte:

    • Seitenstraße
    • Friedrichstraße
    • Gönninger Straße zwischen Friedrichstraße/Seitenstraße und Stuhlsteige
    • Sandstraße
    • Marktstraße zwischen Zeilstraße und Schulstraße
    • Zeppelinstraße
    • Große Heerstraße zwischen Schulstraße und Klosterstraße
    • Klosterstraße zwischen Große Heerstraße und Sandstraße

    Spätestens alle fünf Jahre sind Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren (Rechtlicher Hintergrund: Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG).

    Auf der Gemeinderatsitzung vom 23.4.2025 wurde der ENTWURF zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes verabschiedet. Dieser wird dann (in der Fassung vom17.04.2024) zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange öffentlich ausgelegt. Die GAL steht hierbei für die Einführung von ganztags-Tempo 30 auf den Innenstadtbereichen den obengenannten PKW-Hauptrouten durch Pfullingen.  

    Der Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans ist im Ratsinfosystem auf der Homepage der Stadt Pfullingen (link) öffentlich einzusehen.

    Anke Burgemeister hat auf der Sitzung ein ausführliches Statement vorgetragen:

    Da in der heutigen Beschlussfassung 2 Bereiche, bzw. 2 Maßnahmen fehlen, die in der ursprünglichen Fassung des Lärmaktionsplans der Stadt Pfullingen noch enthalten waren und die durch das Gremium im Bauausschuss heraus genommen wurden, kann ich dem Punkt 1 des Beschlussvorschlags nicht zustimmen. Für die 2 Bereiche Marktstraße/Lindenplatz und Römerstraße treffen die folgenden Begründungen genauso zu, wie für Bereiche, die noch enthalten sind.1. Die Gebäude entlang der Straßen sind bei den gegenwärtig zulässigen Geschwindigkeiten von sehr hohen Lärmpegeln von über 65 dB(A), stellenweise sogar von mehr als 70 dB(A) am Tag betroffen. Bei Pegeln in dieser Höhe besteht vordringlicher Handlungsbedarf, um die Lärmbelästigung der Anwohner durch den Straßenverkehr zu reduzieren und die möglichen negativen gesundheitlichen Folgen zu mindern.2. Aus den Ergebnissen der Lärmkartierung wurden die genannten Lärmminderungsmaßnahmen entwickelt. Werden die in der Bundesimmissionsschutzverordnung benannten Immissionsgrenzwerte überschritten, haben die

    Lärmbetroffenen einen Anspruch auf eine verkehrsbeschränkende Maßnahme. Bei Werten über 65 dB(A) verdichtet sich das Ermessen zum Einschreiten und es besteht vordringlicher Handlungsbedarf.3. Werden die 65 dB um 2 dB überschritten, besteht eine Pflicht zur Anordnung bzw. Durchführung von Maßnahmen auf den betroffenen Straßenabschnitten.4. Spätestens bei Lärmpegeln ab 70 dB(A) am Tag überschreitet die Lärmbelastung die grundrechtliche Schwelle zur Gesundheitsgefährdung. Im Bereich Marktstraße/Lindenplatz (von Zeil- bis Schulstraße)gibt es 54 Gebäude mit 383 Einwohnern, bei denen 65 dB(A)überschritten werden und 19 Gebäude mit 150 Einwohnern, wo sogar 70 dB(A) am Tag überschritten werden. Und die Werteliegen alle zwischen 69,5 dB und 71,5 dB(A).Das ist fast jeder 2. Bewohner in diesem Bereich! Das gleiche gilt auch für den Bereich Römerstraße. Es wurde festgestellt, dass es nach Einführung von Tempo 30keine negativen Auswirkungen auf den ÖPNV, auf Verkehrsverlagerungen und die Verkehrsfunktion geben wird. Für die 730m werden 10 Sekunden mehr benötigt! Die Verkehrssicherheit wird verbessert und die Attraktivität desFuß- und Radverkehrs wird gesteigert. Hier erfolgt auch die Anknüpfung an unser Mobilitätskonzept: Vermeiden, Verlagern, Verträglich gestalten. Die Reduktion von Lärm- und

    Luftschadstoffen steht auch in unserem Leitbild bei dem Punkt “Nachhaltig”. Durch die im Innerortsbereich zu erwartende Verstetigung des Verkehrsflusses bei Tempo 30 und die dadurch geringere und kürzere Beschleunigungsphase reduziert sich die Luftschadstoffbelastung. Die Herausnahme der 2 Bereiche ist für mich sehr willkürlich. Es geht bei der Verminderung des Lärms nicht um die Fahrenden, sondern um die Menschen, die hier wohnen und die wir vor zu starkem Verkehrslärm schützen müssen! Deshalb stelle ich hiermit den Antrag, die 2 Bereiche Marktstraße/Lindenplatz und Römerstraße wieder in das Maßnahmenkonzept mit rein zu nehmen. Ganz nach dem Philosoph Immanuel Kant, der gestern seinen300. Geburtstag hatte: “Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit der Anderen beginnt”. Und noch eine Bemerkung zum Schluss: Wenn wir die Fortschreibung des Lärmaktionsplans so umsetzen würden, hätte der MIV von Lichtenstein her kommend, ab der Kernerstraße die Tempo 30 Regelung am Tag, bis die Innenstadt auf Höhe der Schulstraße erreicht wird. Da endet dann die 30-erZone!Von Reutlingen auf der Marktstraße her kommend beginnt ab der Zeppelinstraße Tempo 30 ganztags, das nach wenigen Metern direkt am Lindenplatz wieder endet und es kann 50 km/h gefahren werden, allerdings fängt dann wiederum nach wenigen

    Metern erneut Tempo 30 ganztags an und zwar ab der Einmündung der Schulstraße. Da bin ich gespannt, wie das der Öffentlichkeit erklärt wird, dass gerade am Lindenplatz und am Ende der Fußgängerzone, d.h. mitten in der Innenstadt 50 km/h gefahren werden darf.

    (Anke Burgemeister)