ENTWURF zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes – Statement der GAL

2024-04-23: Im Jahre 2017 wurde in Pfullingen die „Lärmaktionsplanung“ eingeführt und im sogenannten Lärmaktionsplan wurden folgende Maßnahmen ergriffen und umgesetzt:

Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h im Zeitbereich nachts aus Gründen des Lärmschutzes wurden umgesetzt für die Straßenabschnitte:

  • Seitenstraße
  • Friedrichstraße
  • Gönninger Straße zwischen Friedrichstraße/Seitenstraße und Stuhlsteige
  • Sandstraße
  • Marktstraße zwischen Zeilstraße und Schulstraße
  • Zeppelinstraße
  • Große Heerstraße zwischen Schulstraße und Klosterstraße
  • Klosterstraße zwischen Große Heerstraße und Sandstraße

Spätestens alle fünf Jahre sind Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren (Rechtlicher Hintergrund: Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG).

Auf der Gemeinderatsitzung vom 23.4.2025 wurde der ENTWURF zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes verabschiedet. Dieser wird dann (in der Fassung vom17.04.2024) zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange öffentlich ausgelegt. Die GAL steht hierbei für die Einführung von ganztags-Tempo 30 auf den Innenstadtbereichen den obengenannten PKW-Hauptrouten durch Pfullingen.  

Der Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans ist im Ratsinfosystem auf der Homepage der Stadt Pfullingen (link) öffentlich einzusehen.

Anke Burgemeister hat auf der Sitzung ein ausführliches Statement vorgetragen:

Da in der heutigen Beschlussfassung 2 Bereiche, bzw. 2 Maßnahmen fehlen, die in der ursprünglichen Fassung des Lärmaktionsplans der Stadt Pfullingen noch enthalten waren und die durch das Gremium im Bauausschuss heraus genommen wurden, kann ich dem Punkt 1 des Beschlussvorschlags nicht zustimmen. Für die 2 Bereiche Marktstraße/Lindenplatz und Römerstraße treffen die folgenden Begründungen genauso zu, wie für Bereiche, die noch enthalten sind.1. Die Gebäude entlang der Straßen sind bei den gegenwärtig zulässigen Geschwindigkeiten von sehr hohen Lärmpegeln von über 65 dB(A), stellenweise sogar von mehr als 70 dB(A) am Tag betroffen. Bei Pegeln in dieser Höhe besteht vordringlicher Handlungsbedarf, um die Lärmbelästigung der Anwohner durch den Straßenverkehr zu reduzieren und die möglichen negativen gesundheitlichen Folgen zu mindern.2. Aus den Ergebnissen der Lärmkartierung wurden die genannten Lärmminderungsmaßnahmen entwickelt. Werden die in der Bundesimmissionsschutzverordnung benannten Immissionsgrenzwerte überschritten, haben die

Lärmbetroffenen einen Anspruch auf eine verkehrsbeschränkende Maßnahme. Bei Werten über 65 dB(A) verdichtet sich das Ermessen zum Einschreiten und es besteht vordringlicher Handlungsbedarf.3. Werden die 65 dB um 2 dB überschritten, besteht eine Pflicht zur Anordnung bzw. Durchführung von Maßnahmen auf den betroffenen Straßenabschnitten.4. Spätestens bei Lärmpegeln ab 70 dB(A) am Tag überschreitet die Lärmbelastung die grundrechtliche Schwelle zur Gesundheitsgefährdung. Im Bereich Marktstraße/Lindenplatz (von Zeil- bis Schulstraße)gibt es 54 Gebäude mit 383 Einwohnern, bei denen 65 dB(A)überschritten werden und 19 Gebäude mit 150 Einwohnern, wo sogar 70 dB(A) am Tag überschritten werden. Und die Werteliegen alle zwischen 69,5 dB und 71,5 dB(A).Das ist fast jeder 2. Bewohner in diesem Bereich! Das gleiche gilt auch für den Bereich Römerstraße. Es wurde festgestellt, dass es nach Einführung von Tempo 30keine negativen Auswirkungen auf den ÖPNV, auf Verkehrsverlagerungen und die Verkehrsfunktion geben wird. Für die 730m werden 10 Sekunden mehr benötigt! Die Verkehrssicherheit wird verbessert und die Attraktivität desFuß- und Radverkehrs wird gesteigert. Hier erfolgt auch die Anknüpfung an unser Mobilitätskonzept: Vermeiden, Verlagern, Verträglich gestalten. Die Reduktion von Lärm- und

Luftschadstoffen steht auch in unserem Leitbild bei dem Punkt “Nachhaltig”. Durch die im Innerortsbereich zu erwartende Verstetigung des Verkehrsflusses bei Tempo 30 und die dadurch geringere und kürzere Beschleunigungsphase reduziert sich die Luftschadstoffbelastung. Die Herausnahme der 2 Bereiche ist für mich sehr willkürlich. Es geht bei der Verminderung des Lärms nicht um die Fahrenden, sondern um die Menschen, die hier wohnen und die wir vor zu starkem Verkehrslärm schützen müssen! Deshalb stelle ich hiermit den Antrag, die 2 Bereiche Marktstraße/Lindenplatz und Römerstraße wieder in das Maßnahmenkonzept mit rein zu nehmen. Ganz nach dem Philosoph Immanuel Kant, der gestern seinen300. Geburtstag hatte: “Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit der Anderen beginnt”. Und noch eine Bemerkung zum Schluss: Wenn wir die Fortschreibung des Lärmaktionsplans so umsetzen würden, hätte der MIV von Lichtenstein her kommend, ab der Kernerstraße die Tempo 30 Regelung am Tag, bis die Innenstadt auf Höhe der Schulstraße erreicht wird. Da endet dann die 30-erZone!Von Reutlingen auf der Marktstraße her kommend beginnt ab der Zeppelinstraße Tempo 30 ganztags, das nach wenigen Metern direkt am Lindenplatz wieder endet und es kann 50 km/h gefahren werden, allerdings fängt dann wiederum nach wenigen

Metern erneut Tempo 30 ganztags an und zwar ab der Einmündung der Schulstraße. Da bin ich gespannt, wie das der Öffentlichkeit erklärt wird, dass gerade am Lindenplatz und am Ende der Fußgängerzone, d.h. mitten in der Innenstadt 50 km/h gefahren werden darf.

(Anke Burgemeister)